Informationen


Anfahrtsskizze

HAUSORDNUNG

ALLGEMEINER TEIL

  1. Verwalter der Anlage ist KURORT sp. z o. o. Szaflary Osiedle Nowe 20.

  2. Der Text dieser Hausordnung ist auch auf der Website www.termypodhalanskie.pl einsehbar.

  3. Die Anlage ist täglich von 9.00 bis 21.00 Uhr geöffnet.

  4. Sie sind gebeten, sich vor dem Betreten der Thermalbäder und der Benutzung der einzelnen Geräte der Anlage mit dieser Hausordnung sowie den Gebrauchsanweisungen zu den Attraktionen der Schwimmbecken vertraut zu machen und sich während Ihres Aufenthaltes in der Schwimmhalle sowie den Außenschwimmbecken danach zu richten.

  5. Personen, die sich in der Anlage aufhalten und gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen (dazu gehört auch der Gebrauch von Vulgarismen), die eine Gefährdung für andere sich in der Anlage aufhaltende Personen darstellen oder sich nicht an diese Hausordnung oder an die Anweisungen des Ordnungsdienstes und unserer Mitarbeiter halten, können vom Gelände der Anlage entfernt werden, ohne ein Recht auf die Rückerstattung der gezahlten Gebühren zu haben.

  6. Alle sich auf dem Gelände der Anlage aufhaltenden Personen sind verpflichtet, den über die Funkzentrale ausgerufenen Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten.

  7. Auf dem Gelände der Anlage geltenden folgende Verbote:

    • Es ist verboten, zu rauchen, Kaugummi zu kauen und außerhalb der dafür vorgesehenen Orte alkoholische Getränke zu konsumieren,

    • scharfkantige Geräte sowie andere gefährliche Gegenstände mitzubringen,

    • Lebensmittel oder andere Waren in Glasverpackung auf das Gelände des Bäderkomplexes mitzubringen.

    • Verboten ist das Mitbringen und der Aufenthalt von Tieren.

    • Personen, deren Zustand auf den Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln schließen lässt, haben keinen Zutritt.

  8. Die Organisatoren von Gruppenbesuchen tragen die Verantwortung für die Folgen des Verhaltens ihrer Gruppenteilnehmer.

  9. Alle Geräte, die den Kunden der Anlage zur Verfügung gestellt werden, haben die erforderlichen Atteste und garantieren bei Einhaltung der entsprechenden Vorschriften eine sichere Nutzung.

  10. Die detaillierten Benutzungsgrundsätze der anderen Geräte und Attraktionen – außerhalb der Schwimmhalle – regeln separate Ordnungen oder Instruktionen.

  11. Die Anlage wird ständig überwacht.

  12. Kommerzielle Tätigkeiten sind auf dem Gelände der Anlage ohne schriftliche Genehmigung des Verwalters der Anlage verboten.

BENUTZUNGSREGELN FÜR DIE TERMALBADELANDSCHAFT

  1. Nichtschwimmer dürfen ausschließlich die gekennzeichneten Nichtschwimmerzonen nutzen.

  2. Organisierte Gruppen müssen pro 15 Teilnehmer mindestens einen Betreuer haben, der während des gesamten Aufenthaltes auf dem Gelände der Anlage für seine Gruppenmitglieder verantwortlich ist.

  3. Der Betreuer einer Gruppe ist verpflichtet, sich gleich nach dem Betreten des Geländes der Thermalbadelandschaft mit dem diensthabenden Rettungsschwimmer in Verbindung zu setzen, um die grundsätzlichen Baderegeln festzulegen.

  4. Unterricht kann nur in Gegenwart von Schwimmlehrern und Rettungsschwimmern stattfinden.

  5. Gruppenunterricht findet nach einem genau festgelegten Zeitplan statt, der an der Information erhältlich ist.

  6. Auf dem Gelände des Badelandschaft wird ausschließlich Badekleidung getragen: Frauen tragen Badeanzüge oder Bikinis, Männer Badehosen oder Badeshorts.

  7. Das Gelände der Badelandschaft kann barfuß oder mit Badeschuhen betreten werden.

  8. Die Betreuer von Gruppen sind verpflichtet, sich in der Schwimmhalle in Badekleidung aufzuhalten.

  9. Windeln tragenden Kindern sind Einweg-Badewindeln anzulegen.

  10. Jeder Benutzer ist verpflichtet, vor dem Betreten der Schwimmhalle die Duschen zu benutzen, um den ganzen Körper zu waschen und die Füße zu desinfizieren.

  11. Bei der Benutzung der Attraktionen der Schwimmhalle oder der Außenschwimmbecken sind die Instruktionen und Kennzeichnungen (Piktogramme) unbedingt zu beachten und die Anweisungen unserer Mitarbeiter zu befolgen.

  12. Bei der Benutzung der Wasserrutschbahnen sind die Instruktionen, die sich an den Startpositionen befinden, sowie die Lichtsignale unbedingt zu beachten.

  13. Auf dem Gelände des Thermalbadkomplexes gelten folgende Verbote:

    • Es ist verboten zu laufen und andere ins Wasser zu stoßen, sowie jegliches Verhalten, das die Sicherheit gefährdet.

    • Personen, deren Zustand auf den Genuss von Alkohol oder ähnlich wirkenden Mitteln schließen lässt, haben keinen Zutritt.

    • Es ist verboten, alkoholische Getränke oder ähnlich wirkende Mittel zu verkaufen, anzubieten, mitzubringen oder zu konsumieren,

    • falschen Alarm auszulösen,

    • auf Skulpturen, Balustraden, die Wachtürme der Rettungsschwimmer, Beckenumrandungen, Blumenstände, Steine oder andere, nicht dazu bestimmte Geräte zu klettern,

    • von Mauern, Balustraden, Treppen, der Jacuzzi-Wanne, Blumenständern und anderen Konstruktionselementen der Anlage ins Wasser zu springen, ebenso vom Beckenrand – insbesondere mit Anlauf oder mit Kopfsprung,

    • die Rettungsausrüstung zu anderen als den vorgesehenen Zwecken zu verwenden,

    • die Rutschbahn oder andere Attraktionen entgegen den Instruktionen zu benutzen,

    • in der Garderobe, den Umkleideräumen oder der Schwimmhalle Lebensmittel zu konsumieren – mit Ausnahme der Wasserbar,

    • Geschirr, Essensreste sowie nicht zum Spielen im Wasser dienende Gegenstände ins Wasser zu werfen,

    • die Einrichtung zu beschädigen,

    • das Schwimmbeckenwasser zu verunreinigen,

    • Seife und andere chemische Mittel zu benutzen.

  14. Personen, bei denen Hautkrankheiten, offene Verletzungen und Wunden, Atemprobleme, Gleichgewichtsstörungen, Epilepsie, Kreislaufstörungen, Infektionskrankheiten, mangelnde Hygiene, häufige intravenöse Injektionen, aggressives Verhalten auftreten oder äußere Anzeichen darauf hindeuten, dürfen die Thermalbadelandschaft nicht nutzen.

  15. Personen, deren Gesundheitszustand, Leistungsfähigkeit oder Allgemeinbefinden angeschlagen sind, sowie schwangere Frauen sind angehalten, die ihrem aktuellen Gesundheitszustand entsprechenden Geräte der Schwimmhalle zu benutzen und dabei besondere Vorsicht walten zu lassen. Für eventuelle negative Folgen bei Verstoß gegen diese Pflicht übernimmt der Verwalter keine Verantwortung.

  16. Kinder unter zehn Jahren dürfen sich ausschließlich unter der Aufsicht von volljährigen Personen auf dem Gelände der Thermalbadelandschaft aufhalten oder baden.

  17. Alle Verletzungen oder Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich dem nächsten Rettungsschwimmer zu melden.

  18. Personen, die die Thermalbadelandschaft in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, ihre Kleidung, Taschen sowie andere mitgebrachte Gegenstände in dafür bestimmten Spinden in den Umkleideräumen unterzubringen und diese Spinde abzuschließen. Wertgegenstände sind dagegen an dem dafür bestimmten Ort zur Aufbewahrung abzugeben.

BEZAHLUNG

  1. Die Gebühr für die Eintrittskarten wird gemäß der Preisliste im Voraus erhoben. Sie wird nicht zurückerstattet.

  2. Die Aufenthaltsdauer in der Thermalbadelandschaft beginnt mit dem Passieren der Kassenschranke und endet mit deren Überschreiten beim Hinausgehen.

  3. Die Abrechnung des Aufenthaltes in der Thermalbadelandschaft geschieht gemäß der von der Geschäftsführung bestätigten Preisliste.

  4. Eine Rechnung für die von der Anlage erbrachten Dienstleistungen kann an der Information bei Vorlage des Kassenzettels innerhalb von sieben Tagen nach der Erbringung der Dienstleistung ausgestellt werden.

  5. Zur Nutzung der Anlage berechtigende Karten (Eintrittskarten jeder Art, Abonnements, Einlasskarten usw.) können ausschließlich beim Betreiber der Anlage oder seinen bevollmächtigten Vertretern erworben werden.

  6. Von nicht bevollmächtigten Personen oder auf unberechtigte Weise erworbene Eintrittskarten werden nicht anerkannt.

VERANTWORTLICHKEIT

  1. Im Falle der Zerstörung von Ausstattungselementen der Anlage sowie der Zerstörung, Beschädigung oder des Verlustes von zur Nutzung überlassenen Gegenständen wird eine Erstattung in der vollen Höhe des Schadenswertes fällig.

  2. Für ohne die entsprechende Aufsicht zurückgelassene oder auf dem Gelände der Anlage verlorene Gegenstände, auch Wertgegenstände, trägt der Verwalter nicht die Verantwortung.

  3. Der Verwalter übernimmt nicht die Verantwortung für die Beschädigung von Badekleidung auf dem Gelände der Thermalbadelandschaft.

  4. Der Benutzer ist verpflichtet, im Falle des Verlustes des Armbandes mit dem Elektrochip eine Forderung in Höhe von 100,00 PLN zu begleichen.

  5. Der Verwalter ist nicht verantwortlich für Unfälle, die durch Übertretung dieser Ordnung, der Gebrauchsanweisung der Wasserattraktionen sowie der Anordnungen des Personals verursacht wurden.

  6. Der Verwalter übernimmt nicht die Verantwortung dafür, dass sich der Kunde nicht mit dieser Ordnung sowie den Benutzungsanweisungen für die Sauna, der Rutschbahnen und der anderen Wasserattraktionen vertraut macht.

  7. Der Kauf einer Eintrittskarte gilt als Annahme der Bedingungen dieser Hausordnung.

WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN ANGENEHMEN AUFENTHALT